Hilfen zur Erziehung
Jugendeinrichtung ZuWa
Jugendeinrichtung ZuWa
Ein interkulturell geschultes und erfahrenes Team aus Erzieher*innen und Sozialpädagog*innen betreut die Jugendlichen. Jede*r Bewohnende hat eine*n Bezugsbetreuer*in an seiner*ihrer Seite, die*der mit ihm*ihr gemeinsam individuelle Ziele entwickelt, vereinbart und bei der Umsetzung unterstützt.
Die Unterbringung der Jugendlichen erfolgt nach §§ 27 in Verbindung mit 34, 41 SGB VIII im Rahmen der Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige. Auch eine Hilfe nach Maßgabe der Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SGBVIII kann in Einzelfällen erbracht werden.