Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sogenannten Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten. Die interne Meldestelle ist für alle Mitarbeitenden der SozDia ein Anlaufpunkt, um Gesetzesverstöße zu melden, die dann nachverfolgt werden.
Darüber hinaus werden auch Personen geschützt, die die hinweisgebende Person unterstützen sowie Personen, die zwar nicht selbst die Meldung erstatten, aber Gegenstand der Meldung oder sonst von der Meldung betroffen sind. Damit haben wir in der SozDia nun eine interne Meldestelle, welche die geschützte Verarbeitung von Whistleblower-Hinweisen ermöglicht. Für so eine Meldung können Whistleblower sogar Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten umgehen. Gemeldet werden können Verstöße in den Bereichen Datenschutz, Umweltschutz, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Korruption, Straf- und Bußgeldrecht, Finanz- und Steuerrecht, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz oder öffentliches Auftragswesen. Voraussetzung dabei ist immer, dass sich die Verstöße auf die Dienstgeberin (SozDia) oder eine andere Stelle beziehen müssen, mit der die hinweisgebende Person selbst in beruflichem Kontakt stand oder steht.
Meldungen können digital über eine Meldeplattform eingereicht werden (siehe Button unten). Die interne Meldestelle prüft dann, ob der Hinweis stichhaltig ist. Wenn sie sich entscheidet, dem Hinweis nachzugehen, bestätigt sie nach spätestens sieben Tagen den Eingang der Meldung an den*die Hinweisgeber*in und leitet Ermittlungen und ggf. Folgemaßnahmen ein. Nach spätestens drei Monaten erhält der*die Hinweisgeber*in dann eine Rückmeldung, in der die ergriffenen Folgemaßnahmen mit Begründung aufgeführt werden. Wer nicht die Interne Meldestelle nutzen möchte, kann sich an die externen Meldestellen beim Bundesamt für Justiz, beim Bundeskartellamt oder bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden